^Exif II* 9 Brillux hat das ausschließliche, übertragbare und sublizenzierbare Recht an allen Bildern.
Die Abbildungen sind zeitlich und inhaltlich unbeschränkt weltweit in jeder beliebigen Art und Weise sowie in jedem Dateiformat in allen Nutzungsarten ganz oder ausschnittsweise selbst zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen.
Alle Auftragsproduktionen werden exklusiv nur von Brillux genutzt, ein Weiterverkauf dieser Leistung ist nur in Absprache mit Brillux möglich.
Die Rechtsübertragung erfasst auch jegliche Form der Nutzung der Vertragsleistungen in zukünftigen neuen Nutzungsarten und technischen Gestaltungen.
Die übertragenen exklusiven Rechte schließen beispielhaft insbesondere mit ein:
• das Recht zur Vervielfältigung, Speicherung und Verbreitung der Vertragsleistungen, gleichviel ob in analoger Form (wie z.B. Druckerzeugnisse einschließlich Print on Demand, Werbe- und Verkaufsförderungsmittel, Mikroverfilmung sowie durch fotomechanische Verfahren einschließlich Fernkopie hergestellte Vervielfältigungen) oder in digitaler Form auf Datenträgern jeglicher Art einschließlich interaktiver Ausgaben und Softwareanwendungen, einschließlich der Speicherung in Datenbanken von Brillux,
• das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung und Ermöglichen ihrer Speicherung, auch im Wege des Downloads, und ihrer Wiedergabe mittels digitaler Speicher bzw. Übertragungsmittel (z.B. Internet),
• das Recht zur öffentlichen Wiedergabe
• das Recht zur Sendung in jeder beliebigen Weise
• die werbliche Nutzung in jeglicher Form und für jeden Werbezweck.
Die Rechtsübertragung umfasst auch die Befugnis, die Vertragsleistungen zu bearbeiten, gleich mit welchen Verfahren, Teile der Vertragsleistung zu entnehmen oder die Vertragsleistung ganz oder teilweise mit anderen Werken/Elementen zu verbinden oder die Vertragsleistung anderweitig zu ändern, auch zu verfremden und derartige bearbeitete oder geänderte Fassungen zu nutzen. Bearbeitungen oder Umgestaltungen haben unter Wahrung der geistigen Eigenart der Vertragsleistung zu erfolgen. Ducky c 'http://ns.adobe.com/xap/1.0/ Brillux hat das ausschließliche, übertragbare und sublizenzierbare Recht an allen Bildern.
Die Abbildungen sind zeitlich und inhaltlich unbeschränkt weltweit in jeder beliebigen Art und Weise sowie in jedem Dateiformat in allen Nutzungsarten ganz oder ausschnittsweise selbst zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen.
Alle Auftragsproduktionen werden exklusiv nur von Brillux genutzt, ein Weiterverkauf dieser Leistung ist nur in Absprache mit Brillux möglich.
Die Rechtsübertragung erfasst auch jegliche Form der Nutzung der Vertragsleistungen in zukünftigen neuen Nutzungsarten und technischen Gestaltungen.
Die übertragenen exklusiven Rechte schließen beispielhaft insbesondere mit ein:
• das Recht zur Vervielfältigung, Speicherung und Verbreitung der Vertragsleistungen, gleichviel ob in analoger Form (wie z.B. Druckerzeugnisse einschließlich Print on Demand, Werbe- und Verkaufsförderungsmittel, Mikroverfilmung sowie durch fotomechanische Verfahren einschließlich Fernkopie hergestellte Vervielfältigungen) oder in digitaler Form auf Datenträgern jeglicher Art einschließlich interaktiver Ausgaben und Softwareanwendungen, einschließlich der Speicherung in Datenbanken von Brillux,
• das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung und Ermöglichen ihrer Speicherung, auch im Wege des Downloads, und ihrer Wiedergabe mittels digitaler Speicher bzw. Übertragungsmittel (z.B. Internet),
• das Recht zur öffentlichen Wiedergabe
• das Recht zur Sendung in jeder beliebigen Weise
• die werbliche Nutzung in jeglicher Form und für jeden Werbezweck.
Die Rechtsübertragung umfasst auch die Befugnis, die Vertragsleistungen zu bearbeiten, gleich mit welchen Verfahren, Teile der Vertragsleistung zu entnehmen oder die Vertragsleistung ganz oder teilweise mit anderen Werken/Elementen zu verbinden oder die Vertragsleistung anderweitig zu ändern, auch zu verfremden und derartige bearbeitete oder geänderte Fassungen zu nutzen. Bearbeitungen oder Umgestaltungen haben unter Wahrung der geistigen Eigenart der Vertragsleistung zu erfolgen. Brillux hat das ausschließliche, übertragbare und sublizenzierbare Recht an allen Bildern.
Die Abbildungen sind zeitlich und inhaltlich unbeschränkt weltweit in jeder beliebigen Art und Weise sowie in jedem Dateiformat in allen Nutzungsarten ganz oder ausschnittsweise selbst zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen.
Alle Auftragsproduktionen werden exklusiv nur von Brillux genutzt, ein Weiterverkauf dieser Leistung ist nur in Absprache mit Brillux möglich.
Die Rechtsübertragung erfasst auch jegliche Form der Nutzung der Vertragsleistungen in zukünftigen neuen Nutzungsarten und technischen Gestaltungen.
Die übertragenen exklusiven Rechte schließen beispielhaft insbesondere mit ein:
• das Recht zur Vervielfältigung, Speicherung und Verbreitung der Vertragsleistungen, gleichviel ob in analoger Form (wie z.B. Druckerzeugnisse einschließlich Print on Demand, Werbe- und Verkaufsförderungsmittel, Mikroverfilmung sowie durch fotomechanische Verfahren einschließlich Fernkopie hergestellte Vervielfältigungen) oder in digitaler Form auf Datenträgern jeglicher Art einschließlich interaktiver Ausgaben und Softwareanwendungen, einschließlich der Speicherung in Datenbanken von Brillux,
• das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung und Ermöglichen ihrer Speicherung, auch im Wege des Downloads, und ihrer Wiedergabe mittels digitaler Speicher bzw. Übertragungsmittel (z.B. Internet),
• das Recht zur öffentlichen Wiedergabe
• das Recht zur Sendung in jeder beliebigen Weise
• die werbliche Nutzung in jeglicher Form und für jeden Werbezweck.
Die Rechtsübertragung umfasst auch die Befugnis, die Vertragsleistungen zu bearbeiten, gleich mit welchen Verfahren, Teile der Vertragsleistung zu entnehmen oder die Vertragsleistung ganz oder teilweise mit anderen Werken/Elementen zu verbinden oder die Vertragsleistung anderweitig zu ändern, auch zu verfremden und derartige bearbeitete oder geänderte Fassungen zu nutzen. Bearbeitungen oder Umgestaltungen haben unter Wahrung der geistigen Eigenart der Vertragsleistung zu erfolgen. Brillux hat das ausschließliche, übertragbare und sublizenzierbare Recht an allen Bildern.
Die Abbildungen sind zeitlich und inhaltlich unbeschränkt weltweit in jeder beliebigen Art und Weise sowie in jedem Dateiformat in allen Nutzungsarten ganz oder ausschnittsweise selbst zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen.
Alle Auftragsproduktionen werden exklusiv nur von Brillux genutzt, ein Weiterverkauf dieser Leistung ist nur in Absprache mit Brillux möglich.
Die Rechtsübertragung erfasst auch jegliche Form der Nutzung der Vertragsleistungen in zukünftigen neuen Nutzungsarten und technischen Gestaltungen.
Die übertragenen exklusiven Rechte schließen beispielhaft insbesondere mit ein:
• das Recht zur Vervielfältigung, Speicherung und Verbreitung der Vertragsleistungen, gleichviel ob in analoger Form (wie z.B. Druckerzeugnisse einschließlich Print on Demand, Werbe- und Verkaufsförderungsmittel, Mikroverfilmung sowie durch fotomechanische Verfahren einschließlich Fernkopie hergestellte Vervielfältigungen) oder in digitaler Form auf Datenträgern jeglicher Art einschließlich interaktiver Ausgaben und Softwareanwendungen, einschließlich der Speicherung in Datenbanken von Brillux,
• das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung und Ermöglichen ihrer Speicherung, auch im Wege des Downloads, und ihrer Wiedergabe mittels digitaler Speicher bzw. Übertragungsmittel (z.B. Internet),
• das Recht zur öffentlichen Wiedergabe
• das Recht zur Sendung in jeder beliebigen Weise
• die werbliche Nutzung in jeglicher Form und für jeden Werbezweck.
Die Rechtsübertragung umfasst auch die Befugnis, die Vertragsleistungen zu bearbeiten, gleich mit welchen Verfahren, Teile der Vertragsleistung zu entnehmen oder die Vertragsleistung ganz oder teilweise mit anderen Werken/Elementen zu verbinden oder die Vertragsleistung anderweitig zu ändern, auch zu verfremden und derartige bearbeitete oder geänderte Fassungen zu nutzen. Bearbeitungen oder Umgestaltungen haben unter Wahrung der geistigen Eigenart der Vertragsleistung zu erfolgen. Brillux hat das ausschließliche, übertragbare und sublizenzierbare Recht an allen Bildern.
Die Abbildungen sind zeitlich und inhaltlich unbeschränkt weltweit in jeder beliebigen Art und Weise sowie in jedem Dateiformat in allen Nutzungsarten ganz oder ausschnittsweise selbst zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen.
Alle Auftragsproduktionen werden exklusiv nur von Brillux genutzt, ein Weiterverkauf dieser Leistung ist nur in Absprache mit Brillux möglich.
Die Rechtsübertragung erfasst auch jegliche Form der Nutzung der Vertragsleistungen in zukünftigen neuen Nutzungsarten und technischen Gestaltungen.
Die übertragenen exklusiven Rechte schließen beispielhaft insbesondere mit ein:
• das Recht zur Vervielfältigung, Speicherung und Verbreitung der Vertragsleistungen, gleichviel ob in analoger Form (wie z.B. Druckerzeugnisse einschließlich Print on Demand, Werbe- und Verkaufsförderungsmittel, Mikroverfilmung sowie durch fotomechanische Verfahren einschließlich Fernkopie hergestellte Vervielfältigungen) oder in digitaler Form auf Datenträgern jeglicher Art einschließlich interaktiver Ausgaben und Softwareanwendungen, einschließlich der Speicherung in Datenbanken von Brillux,
• das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung und Ermöglichen ihrer Speicherung, auch im Wege des Downloads, und ihrer Wiedergabe mittels digitaler Speicher bzw. Übertragungsmittel (z.B. Internet),
• das Recht zur öffentlichen Wiedergabe
• das Recht zur Sendung in jeder beliebigen Weise
• die werbliche Nutzung in jeglicher Form und für jeden Werbezweck.
Die Rechtsübertragung umfasst auch die Befugnis, die Vertragsleistungen zu bearbeiten, gleich mit welchen Verfahren, Teile der Vertragsleistung zu entnehmen oder die Vertragsleistung ganz oder teilweise mit anderen Werken/Elementen zu verbinden oder die Vertragsleistung anderweitig zu ändern, auch zu verfremden und derartige bearbeitete oder geänderte Fassungen zu nutzen. Bearbeitungen oder Umgestaltungen haben unter Wahrung der geistigen Eigenart der Vertragsleistung zu erfolgen. Rudolf Schubert Photoshop 3.0 8BIM LZ %G t8Brillux hat das ausschließliche, übertragbare und sublizenzierbare Recht an allen Bildern.
Die Abbildungen sind zeitlich und inhaltlich unbeschränkt weltweit in jeder beliebigen Art und Weise sowie in jedem Dateiformat in allen Nutzungsarten ganz oder ausschnittsweise selbst zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen.
Alle Auftragsproduktionen werden exklusiv nur von Brillux genutzt, ein Weiterverkauf dieser Leistung ist nur in Absprache mit Brillux möglich.
Die Rechtsübertragung erfasst auch jegliche Form der Nutzung der Vertragsleistungen in zukünftigen neuen Nutzungsarten und technischen Gestaltungen.
Die übertragenen exklusiven Rechte schließen beispielhaft insbesondere mit ein:
• das Recht zur Vervielfältigung, Speicherung und Verbreitung der Vertragsleistungen, gleichviel ob in analoger Form (wie z.B. Druckerzeugnisse einschließlich Print on Demand, Werbe- und Verkaufsförderungsmittel, Mikroverfilmung sowie durch fotomechanische Verfahren einschließlich Fernkopie hergestellte Vervielfältigungen) oder in digitaler Form auf Datenträgern jeglicher Art einschließlich interaktiver Ausgaben und Softwareanwendungen, einschließlich der Speicherung in Datenbanken von Brillux,
• das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung und Ermöglichen ihrer Speicherung, auch im Wege des Downloads, und ihrer Wiedergabe mittels digitaler Speicher bzw. Übertragungsmittel (z.B. Internet),
• das Recht zur öffentlichen Wiedergabe
• das Recht zur Sendung in jeder beliebigen Weise
• die werbliche Nutzung in jeglicher Form und für jeden Werbezweck.
Die Rechtsübertragung umfasst auch die Befugnis, die Vertragsleistungen zu bearbeiten, gleich mit welchen Verfahren, Teile der Vertragsleistung zu entnehmen oder die Vertragsleistung ganz oder teilweise mit anderen Werken/Elementen zu verbinden oder die Vertragsleistung anderweitig zu ändern, auch zu verfremden und derartige bearbeitete oder geänderte Fassungen zu nutzen. Bearbeitungen oder Umgestaltungen haben unter Wahrung der geistigen Eigenart der Vertragsleistung zu erfolgen. 8BIM% =Z2^ Adobe d V
!1AQa"q2# B$Rr3%bC4T5&
ScsDt'£dU6ӄEeuäFf7V
!1AQaq"2BRr#b3 S$Ccs4DT%5dtEU&67'8V( ? 7g^U a+C !xF#ol6 .pytaRQޛn-wthO|9)P*5}i&mڹ"&"Ac nl6LV)GܙVanuE LD#ۮu^{7wb J:NrUE?PtʔUEQx^fۈ@2KjdI=_И8`s1bbnSD_Ts})}P>vWrܹ7m=N{vW)Wm>H1`)" ! | k|ݖߙI;] 0콷;˼6b"w{x=%mb?FwHxqЄOn9$ˁL|4 ht2qЂBl`Lۡ%LD
ӈpՑBJ`}Z9N(?<$=QRHG=FŐV`P^Pϭ:{ۑ2z݀`|o?-ZCnCZhkAq
VJɅPDs