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Souverän einen neuen Markt erschließen Fit im Vergaberecht

Das Vergaberecht enthält für Architekten und Architektinnen zwei unterschiedliche Blickwinkel und viele Besonderheiten bereit. Einerseits nehmen sie die Rolle des Bieters ein, wenn sie den Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers akquirieren wollen. Andererseits unterstützen sie den öffentlichen Auftraggeber bei den Bauvergaben an die ausführenden Unternehmer. Unabhängig davon können sich haftungsträchtige Besonderheiten ergeben, wenn für die Finanzierung auch Fördermittel eingesetzt werden. Das Seminar vermittelt praxisorientiert das notwendige Rüstzeug für beide Perspektiven und stärkt die Kompetenz, sich souverän um öffentliche Aufträge zu bewerben. Denn wer um die vergaberechtlichen Knackpunkte bei der Beauftragung von Planungsleistungen weiß, hat die meisten Chancen auf den Auftrag. Und nur wer zusätzlich auch die vergaberechtlichen Probleme bei der Beauftragung von Bauleistungen kennt, kann besondere, zur Haftung führende, Fallstricke vermeiden.

 

Details

Zielgruppe: Architektinnen/Architekten, Bauingenieurinnen/Bauingenieure, Generalplaner/-innen

Teilnehmerzahl: max. 16 Personen

Referenten: Christian Siebert

Tagesablauf: 1 Tag von 09:00-16:00 Uhr

Seminargebühr: 190,00 € zzgl. MwSt.

Inhalte

Teil 1: Die Vergabe von Planungsleistungen

  • Welches Vergaberegime gilt genau?
  • Wann darf davon abgewichen werden, die Architektenleistung selbstständig zu vergeben?
  • Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV:

           - der Teilnahmewettbewerb, insbesondere Eignungsprüfung und Auswahlentscheidung

           - das Verhandlungsverfahren, insbesondere Wertungskriterien und Verhandlungsgespräche mit Präsentationen

 

Teil 2: Die Bauvergaben des öffentlichen Auftraggebers

  • Pflichten der Architekten und Vergaberecht im Zuge der Bauvergaben:

          - übergreifende Thematiken

          - Besonderheiten in den Leistungsphasen 6, 7 und 8

  •  Vergaberecht und Fördermittel

Zertifizierung

  • Die Architektenkammer Baden-Württemberg hat das Seminar mit 8 Unterrichtsstunden anerkannt.
  • Die Architektenkammer Berlinhat das Seminar mit 8 Unterrichtseinheiten anerkannt.
  • Die Architektenkammer Brandenburg hat das Seminar anerkannt.
  • Die Architektenkammer Bremen hat das Seminar mit 8 Fortbildungspunkten anerkannt.
  • Die Architektenkammer Hamburg hat das Seminar grundsätzlich anerkannt nach § 5 Absatz 1 Satz1 der Fortbildungssatzung der Hamburgischen Architektenkammer.
  • Die Architektenkammer Hessen hat das Seminar mit 8 Fortbildungspunkten anerkannt.
  • Die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern hat das Seminar mit 8 Fortbildungspunkten anerkannt.
  • Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat das Seminar mit 8 Unterrichtsstunden anerkannt. 
  • Die Architektenkammer Niedersachen schließt sich der Anerkennung durch die Architektenkammer Bremen an.
  • Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz hat das Seminar mit 8 Unterrichtsstunden anerkannt.
  • Die Architektenkammer des Saarlandes hat das Seminar mit 8 Fortbildungspunkten anerkannt.
  • Die Architektenkammer Sachsen wurde für dieses Seminar nicht angefragt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an uns.
  • Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein hat das Seminar mit 8 Unterrichtseinheiten anerkannt.
  • Die Architektenkammer Thüringen hat das Seminar mit 8 Fortbildungsstunden anerkannt.

Termine

Termin

Niederlassung

 

16.04.2024

Digital per Microsoft Teams

Zur Anmeldung

08.10.2024

Trier

Zur Anmeldung