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Jugendstil Hausfassade in weiss aus der Froschperspektive

Einführung in den Denkmalschutz

Erhalt, Wiederaufbau oder Sanierung von Denkmalbauten sind für Sie bislang Randaufgabe? Sie wünschen sich eine verbesserte Expertise, wenn Denkmalbehörden, Städte oder private Bauträger mit diesen Projekten an Sie herantreten? Im Seminar „Einführung in den Denkmalschutz“ vertiefen Sie Ihre Kenntnisse zu Denkmalrecht, den Fachtermini der Denkmalpflege, zu Fördermöglichkeiten bis hin zu Tipps und praktischen Hinweisen zum Umgang mit Denkmalen.

Details

  • ZielgruppeArchitekten und Ingenieure
  • ThemaArchitektur
  • Teilnehmerzahlmax. 16 Personen
  • FormatSeminar
  • Dauer1 Tag von 09:00-16:00 Uhr
  • Teilnahmegebühr190,00 € zzgl. MwSt.
  • ReferentJan Ermel

Inhalte

Denkmalrecht

  • Entwicklung des Denkmalrechts
  • Denkmalwürdigkeit, Denkmalfähigkeit
  • zuständige Behörden
  • Beispiele aus der Denkmal-Praxis

Juristische Fachtermini

  • Definition von Denkmalen und Denkmalkategorien
  • Denkmalschutz und Denkmalpflege
  • Denkmalwertkategorien

Fördern und fordern

  • Welche Pflichten haben Eigentümer und Planer?
  • Förderungen (steuerrechtliche Vorteile, direkte Förderungen)
  • Beispiele abgeschlossener Fördermaßnahmen

Fachworte aus der wissenschaftlichen Arbeit mit und an Denkmalen

  • historische Bauforschung
  • Inventarisation und Dokumentation
  • naturwissenschaftliche Methoden

Begrifflichkeiten aus dem praktischen Umgang mit Denkmalen

  • Konservierung/Instandsetzung – Sanierung/Restaurierung/ Rekonstruktion/Wiederaufbau sowie Translozierung
  • technische Instandsetzung bspw. energetische Ertüchtigung
  • Baumaterialien in der Baudenkmalpflege

Übung zur Terminologie und Abschlussdiskussion

Zertifizierung

Wir beantragen für alle unsere Seminare die Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung bei den jeweiligen Architektenkammern. Die Rückmeldungen der einzelnen Kammern werden sukzessive nachstehend veröffentlicht:

  • Architektenkammer Baden-Württemberg: 8 Unterrichtsstunden

  • Architektenkammer Berlin: 8 Unterrichtseinheiten

  • Brandenburger Architektenkammer: 8 Unterrichtseinheiten

  • Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen:

  • Architektenkammer Hamburg: Grundsätzlich anerkannt nach § 5 Absatz 1 Satz1 der Fortbildungssatzung der Hamburgischen Architektenkammer

  • Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen:

  • Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern: 7 Fortbildungspunkte

  • Architektenkammer Niedersachsen:

  • Architektenkammer Nordrhein-Westfalen: 8 Punkte

  • Architektenkammer Rheinland-Pfal:

  • Architektenkammer des Saarlandes:

  • Architektenkammer Sachsen:

  • Architektenkammer Sachsen-Anhalt:

  • Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein:

  • Architektenkammer Thüringen:

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