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Ein Mann auf einer Baustelle, der einen Helm und eine Maske trägt

Schadstoffe an und in Gebäuden

Ein großer Teil Ihrer Projekte besteht aus Sanierungsaufgaben? Gerade Bestandsbauten, hergestellt bis Mite der 1990er Jahre, sollen häufig nicht nur mit Farbe, Design und neuen, hochwertigen Materialien renoviert werden., sondern müssen oftmals in ihren Grundmauern von Schadstoffen, Wasser oder sonstigen Gefahrenstoffen befreit werden. Die Schadstoffquellen müssen erkannt und beseitigt werden, Entsorgungswege sind zu ermitteln und zu bestimmen. Erweitern Sie jetzt Ihr Wissen mit historisch fundierter und gesetzlicher Expertise.
Im Seminar lernen Sie nicht nur, welche Schadstoffgruppen es gibt, sondern auch welche Schadstoffe wo zu erwarten und wie die einzelnen Schadstoffe zu erkennen sind. Das Nehmen einer Probe, die Beratung sowie der anschließende Umgang und die Beseitigung der Schadstoffe gehören genauso zum Seminarprogramm wie das Verstehen und Anwenden der Verordnungen und Richtlinien. Ein abschließender Diskussionsteil gibt Raum für Fragen und Austausch.

Details

  • ZielgruppeArchitekten und Ingenieure
  • ThemaArchitektur
  • Teilnehmerzahlmax. 16 Personen
  • FormatSeminar
  • Dauer09:00 bis 16:00 Uhr
  • Teilnahmegebühr190,00 € zzgl. MwSt.
  • ReferentDirk Voss

Inhalte

Schadstoffgruppen

  • Welche Schadstoffgruppen gibt es?
  • Wie erkennt man Schadstoffe?
  • sachgerechter Umgang

Rechtliche und gesetzliche Hintergründe

  • ChemG
  • neue GefstoffV
  • TRGS-Richtlinien, Asbest- und PCB Richtlinie

Vertiefung der einzelnen Schadstoffe

  • Asbest, KMF, PAK, PCB, Blei, Lindan/DDT
  • HBCD - Flammschutzmittel
  • Formaldehyde
  • Schimmel

Entsorgungswege

  • LAGA
  • Eckpunktepapier
  • Leitfaden Verfüllung von Gruben
  • DepV

Diskussion und allgemeine Fragen

Zertifizierung

Wir beantragen für alle unsere Seminare die Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung bei den jeweiligen Architektenkammern. Die Rückmeldungen der einzelnen Kammern werden sukzessive nachstehend veröffentlicht:

  • Architektenkammer Baden-Württemberg: 8 Unterrichtsstunden

  • Architektenkammer Berlin: 8 Unterrichtseinheiten

  • Brandenburger Architektenkammer: 8 Unterrichtseinheiten

  • Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen:

  • Architektenkammer Hamburg: Grundsätzlich anerkannt nach § 5 Absatz 1 Satz1 der Fortbildungssatzung der Hamburgischen Architektenkammer

  • Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen:

  • Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern: 7 Fortbildungspunkte

  • Architektenkammer Niedersachsen:

  • Architektenkammer Nordrhein-Westfalen: 8 Punkte

  • Architektenkammer Rheinland-Pfal:

  • Architektenkammer des Saarlandes:

  • Architektenkammer Sachsen:

  • Architektenkammer Sachsen-Anhalt:

  • Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein:

  • Architektenkammer Thüringen:

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