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Förderungen auf einen Blick Dämmen heißt sparen

Es gibt Neuigkeiten, und die sind gut für Sie als Hausbesitzer: Für Ihre Energieeffizienzmaßnahmen am bestehenden Gebäude gibt es Geld von Vater Staat – jetzt noch mehr, noch einfacher und deutlich übersichtlicher strukturiert als bislang.

Wärmedämmung erscheint oft zunächst als eine hohe finanzielle Belastung – aber es gibt unterschiedliche Förderungen, die nicht nur bei der Dämmung von Neubauten, sondern auch bei der nachträglichen Wärmedämmung für selbst genutztes Wohneigentum greifen. Da Umweltschutz jeden betrifft, beteiligen sich Bund, Länder und Kommunen mit den unterschiedlichsten Fördermöglichkeiten an den Ausgaben von Hausbesitzern für die Dämmung. Auf diese Weise können Hausbesitzer das Klima schonen und von den zahlreichen weiteren Vorteilen einer Wärmedämmung profitieren, ohne den eigenen Geldbeutel zu sehr zu belasten.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) macht Wärmedämmung noch attraktiver.

Teil- oder Vollsanierung für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude sowie Förderung auch bei Neubau und Ersterwerb: In der neuen Bundeförderung für effiziente Gebäude (BEG) steckt für jedes Vorhaben bares Geld drin.

Bitte beachten Sie: Aktuell ist im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nur die Zuschussvariante für Einzelmaßnahmen in der Sanierung möglich. 

 

Steuerbonus

Die nachträgliche Wärmedämmung für selbstgenutztes Wohneigentum wird seit Jahresbeginn 2020 steuerlich gefördert. Mit diesem Steuerbonus können private Hausbesitzer 20 % der Investition in diese klimafreundliche Sanierungsmaßnahme (bis max. 40.000 €) geltend machen.

Energieberatung

Bei einer Energieberatung wird eine umfassende energetische Analyse der Immobilie vorgenommen und so die Maßnahme mit dem höchsten Einsparpotenzial ermittelt.

 

 

 

 

Fördermittelsuche

Sie fragen sich, was das optimale Förderprogramm zu Ihrem Vorhaben ist? Verschaffen Sie sich mit unserer Fördermittelsuche ganz leicht einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten.

Dämmsysteme

Auch nach der jetzt steuerlich begünstigten Sanierung spart Wärmedämmung Geld – deutlich ablesbar an den sinkenden Heizkosten und dem Wertgewinn. Entscheidend ist dabei natürlich auch die Wahl eines leistungsfähigen Systems für die Wärmedämmung. 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Klug investieren mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude

Bitte beachten Sie: Aktuell ist im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nur die Zuschussvariante für Einzelmaßnahmen in der Sanierung möglich.

Energieeffizientes Wohnen im Neubau oder sanierten Bestand schützt das Klima und macht Immobilien werthaltiger. Mit den übersichtlichen aktuellen BEG-Förderprogramme des Bundes sorgen dafür, dass sich Ihre zukunftsweisende Investition von Anfang an rechnet. Die folgenden Fördereckdaten erleichtern Ihnen die Orientierung.

Im Überblick: 

  • Höhere Tilgungs- und Investitionszuschüsse für Effizienzhaus-Sanierungen und Einzelmaßnahmen (max. 40 %)
  • Höherer maximaler Kreditbetrag bei Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus  (Kosten in Höhe von maximal 120.000 EUR förderfähig)
  • Die Förderung der KfW muss vorab beantragt werden.
  • Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.
  • Sie profitieren bei Kreditien von niedrigen Zinsen (0,75 %) und einer langen Zinsbindung von 10 Jahren.
  • Für Planung, Baubegleitung und Abnahme muss ein Energieberater beauftragt werden, für dessen Kosten man jedoch ebenfalls einen Zuschuss von 50 % (max. 4.000 €) beantragen kann.  
  • Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Energieniveau, das die Immmobilien nach der Sanierung erreicht.

Am 1.1.2021 ging die BEG EM an den Start. Sie spricht u. a. Wohnungsbaugenossenschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften an. Das Programm fördert einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen im Altbau, so auch an der Gebäudehülle (z. B. die Dämmung von Außenwänden, Geschossdecken und Bodenflächen) mit einem nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss oder einem Kredit mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss:

  • Pro Kalenderjahr sind je Wohneinheit bis zu 60.000 Euro Gesamtinvestitionssumme in energieeffiziente Einzelmaßnahmen förderfähig, entsprechend einem Zuschuss von bis zu 15.000 Euro. Maßnahmen an der Gebäudehülle werden mit einem Fördersatz von 20 Prozent gefördert. Die Investition in eine beliebige Einzelmaßnahme muss stets höher sein als 2.000 Euro.
  • Zusätzlich fördert die BEG EM Umfeldmaßnahmen mit, die bei der energetischen Sanierung notwendig werden: Bei einer Fassadendämmung sind z. B. auch die Kosten für die Einrichtung der Baustelle, die Gerüststellung sowie Beiputz- und Anstricharbeiten förderfähig.
  • Einen zusätzlichen Förderbonus von 5 Prozent und damit eine 25-prozentige Förderung erhält, wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlegt. Die Kosten für diesen Fahrplan werden wiederum gefördert – mit 80 Prozent der Kosten und maximal 1.300 Euro für Einfamilien- und 1.700 Euro für Mehrfamilienhäuser.
  • Der Antrag für eine Förderung nach BEG EM muss gemeinsam mit einem Energieeffizienz-Experten vor Baubeginn eingereicht und bewilligt werden. Einen Energieberater in Ihrer Nähe finden Sie mit dieser Suchfunktion: www.brillux.de/zielgruppen/wohnungswirtschaft/energieberater
  • Hier geht es zu den Förderanträgen der BEG EM und detaillierten Informationen für Zuschüsse: www.bafa.de bzw. für Kredite: www.kfw.de

Seit dem 1.7.2021 ist die BEG WG in Kraft. Sie kann von privaten und gewerblichen Immobilienbesitzern oder Käufern genutzt werden. Gefördert wird mit diesem Programm sowohl die energieeffiziente Vollsanierung von Bestandswohngebäuden als auch deren Neubau und Erwerb. Ziel ist die Erreichung eines Effizienzhaus-Niveaus. Förderfähig sind u. a. Dämmmaßnahmen an der Fassade, an Kellerdecken und Dachböden Die Förderung kann in Form von einem nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss oder einem Kredit mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss genutzt werden.

Der Überblick:

  • Bis zu 120.000 Euro energetisch relevante Investitionskosten können pro Wohneinheit gefördert werden. Der Höchstbetrag steigt auf 150.000 Euro pro Wohneinheit, wenn durch die Maßnahmen die optimalen Effizienzhaus-Klassen EE, NH oder 40 Plus erzielt werden.
  • Der Fördersatz ist ebenfalls abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Klasse. Er staffelt sich bei der Modernisierung von Wohngebäuden von 25 Prozent für die Effizienzhausklasse Denkmal in vielen Zwischenschritten bis zu 45 Prozent in der Effizienzhaus-Klasse 40. Bei Erreichen der Effizienzhaus EE-Klasse erhöht sich der jeweils anzusetzende Prozentwert um zusätzliche 5 Prozent. Bei Neubauvorhaben werden entsprechend zwischen 15 und 25 Prozent Fördersatz gewährt. Der Bonus für die Erzielung einer Effizienzhaus EE- oder NH-Klasse beträgt hier zusätzliche 2,5 Prozent.
  • Weitere 5 Prozent mehr Fördersatz erhält, wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlegt. Die Kosten für diesen Fahrplan unterstützt der Bund mit 80 Prozent der Kosten und maximal 1.300 Euro für Einfamilien- sowie 1.700 Euro für Mehrfamilienhäuser.
  • Außer den energetischen Maßnahmen bezieht die BEG WG Umfeldmaßnahmen mit ein, die bei ihrer Durchführung anfallen. Dazu zählen bei einer Dämmung beispielsweise auch die Kosten für Baustelleneinrichtung, Gerüststellung oder Beiputz- und Anstricharbeiten.
  • Für die Antragsstellung ist zwingend die Einbeziehung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich. Der Baubeginn kann erst erfolgen, wenn der Antrag bewilligt worden ist. Den Weg zu Energieberatern vor Ort weist Ihnen dieses Online-Tool: www.brillux.de/zielgruppen/wohnungswirtschaft/energieberater
  • Den Förderantrag für die Kredit- oder Zuschussvariante stellen Sie Kredit- und Zuschussvarianten bis zum 31.12.2022 bei KfW-Bank (www.kfw.de) und ab dem 01.01.2023 beim Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (www.bafa.de) Auf beiden Websites werden alle Einzelheiten ausführlich besprochen.

Die neue Bundesförderung effiziente Gebäude schließt auch die energieeffiziente Ausgestaltung von Nichtwohngebäuden in ihren Förderrahmen ein. Alle Konditionen sind unter dem sogenannten BEG NWG zusammengefasst. Gern informieren wir Sie auch hierzu in einer persönlichen Beratung.

Steuerbonus

Die nachträgliche Wärmedämmung für selbst genutztes Wohneigentum wird seit Jahresbeginn 2020 steuerlich gefördert. 20 % der Investition in diese klimafreundliche Sanierungsmaßnahme (bis max. 40.000 €) können private Hausbesitzer jetzt bei der Einkommenssteuererklärung über drei Jahre verteilt geltend machen – aber nur, wenn ein Fachunternehmen die Dämmung ausführt, also z.B. ein Maler- oder Stuckateurbetrieb. Noch bessere Konditionen gelten bei der Absetzbarkeit der Kosten für einen Energieberater

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie ist bei der Dämmmaßnahme älter als 10 Jahre.
  • Die Immobilie befindet sich in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum.
  • Die Dämmarbeiten wurden nach dem 31.12.2019 begonnen und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen.
  • Die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden eingehalten.
  • Die vorgeschriebenen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte - bei Außenwand 0,20 W/(m²K)) wurden berücksichtigt.
  • Das Fachunternehmen bestätigt die Einhaltung aller Voraussetzungen in einer nach vorgeschriebenen Muster erstellten Bescheiningung.
  • Die beglichene Rechnung inklusive der Adresse der Immobilie liegt in deutscher Sprache vor.

Die Steuerermäßigung kann – verteilt über drei Jahre – für eine oder mehrere Einzelmaßnahmen in Anspruch genommen werden und ist erstmals im Jahr des Abschlusses der Sanierung ganz einfach über die jährliche Steuererklärung ohne aufwändige Beantragung anrechenbar. Die Förderung ist nicht vom Steuersatz
(und somit nicht vom jeweiligen Einkommen) abhängig, sodass Eigentümer aller Gehaltsklassen davon profitieren können.

Wichtig: Diese steuerliche Förderung ist nicht mit den Programmen des BEG kombinierbar!

 

 

Vorlage für die Bescheinigung Fachunternehmen

Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung können Sie ganz einfach als Teil der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend machen. Dazu benötigen Sie nur eine Bescheinigung Ihres Fachunternehmens oder Ihres Energieberaters, der die Durchführung einer energetischen Sanierungsmaßnahme bestätigt.

Sie finden hier eine Vorlage, die Sie von Ihrem Fachbetrieb ausfüllen lassen können.

 

Energieberatung

Unser Tipp: Eine Energieberatung ist zumindest für die Steuerförderung nicht vorgeschrieben, aber dennoch ratsam. Im Vorfeld der Sanierung kann z. B. durch eine BAFA-geförderte "Vor-Ort-Beratung" eine umfassende energetische Analyse der Immobilie vorgenommen und so die Maßnahme mit dem höchsten Einsparpotenzial ermittelt werden.

Als Baubegleitung unterstützt der Energieberater zudem die ausführenden Fachhandwerker bei der Planung und Umsetzung der Montagearbeiten, sodass Mängel vermieden werden.

50 % der Kosten für den Energieberater sind übrigens ebenfalls von der Steuer absetzbar – es lohnt sich also gleich doppelt, ein bisschen mehr Geld in die Hand zu nehmen.

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Sie fragen sich, was das optimale Förderprogramm zu Ihrem Vorhaben ist? Verschaffen Sie sich mit unserer Fördermittelsuche ganz leicht einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten – abgestimmt auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und auf regionale Besonderheiten.  

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Brillux Dämmsysteme

Auch nach der jetzt steuerlich begünstigten Sanierung spart Wärmedämmung Geld – deutlich ablesbar an den sinkenden Heizkosten und dem Wertgewinn, den die Immobilie durch den neuen Wohnkomfort gewinnt. Entscheidend ist dabei natürlich auch – neben der perfekten Planung und Montage der Dämmung – die Wahl eines leistungsfähigen Systems für die Wärmedämmung. 

Brillux stellt hier für jede Anforderung ausgereifte und innovative Alternativen für nachhaltig gut gedämmte Fassaden, Kellerdecken und Dachböden zur Verfügung. Besonders schnell, sauber und rationell verarbeitbar ist beispielsweise das patentierte System Brillux Qju: Hier greifen die EPS-Dämmplatten in einem Nut- und Federsystem ineinander.

Wir bieten für eine schöne und individuelle Dämmung perfekt abgestimmte WDV-Systeme für Fassade, Dachboden und Keller an. Einen Überblick bekommen Sie hier.

 

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