DIN 32975
Diese Norm fordert einen Mindestkontrast von 0,4 für die Kennzeichnung von Orientierungs- und Leitsystemen. Auch Handläufe und Bodenmarkierungen müssen sich mit diesem Kontrast von ihrer Umgebung abheben.
Für die Kennzeichnung von Bedienelementen an Hilfs- und Notrufeinrichtungen, Hindernissen, Absperrungen und Infoschildern ist ein Mindestkontrast von 0,7 erforderlich.
Kontrast und Einflussfaktoren
Für eine gute Wahrnehmbarkeit von Kontrasten ist eine angemessene Beleuchtung entscheidend. Sowohl zu wenig als auch zu viel Licht kann die visuelle Erfassung beeinträchtigen – etwa durch Blendung oder spiegelnde Reflexionen. Besonders glänzende Oberflächen führen bei direkter Beleuchtung häufig zu deutlichen Kontrastminderungen oder störenden Lichtreflexen.
Als Kontrast K (nach Michelson) wird in der DIN der relative Leuchtdichteunterschied zwischen benachbarten Feldern bezeichnet. Für die Lesbarkeit visueller Informationen ist der wahrgenommene Helligkeitseindruck – die sogenannte Leuchtdichte L – ausschlaggebend. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab: von der Beleuchtungsstärke, dem Einstrahlwinkel des Lichts sowie vom Reflexionsgrad, der Struktur und Beschaffenheit der Oberfläche. Die Leuchtdichte wird in Candela pro Quadratmeter (cd/m²) gemessen.
Kontrastmessung
Mit dem Brillux Kontrastrechner ermitteln Sie barrierefreie Kontraste. Statt mit exakten Leuchtdichten erfolgt die Berechnung annäherungsweise über die Hellbezugswerte. Sie gelten nur für matte, glatte Oberflächen und bei gleichmäßiger, blendfreier Beleuchtung, die die Farben nicht verändert.