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Die aktuelle HOAI Das Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen nach neuem Recht

Das Recht der Architekt/-innen und Ingenieur/-innen – vor allem das Honorarrecht – bleibt in Bewegung. Die neue HOAI ist seit 2021 in Kraft. Viele Bauvorhaben werden aber noch mit Planerverträgen  abgewickelt, die unter der alten HOAI 2013 geschlossen worden sind. Spätestens seit dem Urteil des BGH vom 2.6.2022 (VII ZR 174/19) ist die Unterscheidung zwischen HOAI 2013 und HOAI 2021 wichtiger als angenommen. 

Das Seminar vermittelt den Teilnehmenden die Grundlagen der HOAI 2021 im Unterschied zur HOAI 2013. Sie erhalten von einem erfahrenen Architektenanwalt viele praktische Tipps zur Gestaltung von Planerverträgen, zur Optimierung des Honorars und zur Vermeidung von Haftungsfällen.

Details

Zielgruppe: Architektinnen/Architekten, Bauingenieurinnen/Bauingenieure, Generalplaner/-innen

Teilnehmerzahl: max. 16 Personen

Referent: Christoph Stähler

Dauer: 09:00 bis 16:00 Uhr

Seminargebühr: 190,00 € zzgl. MwSt.

Inhalte

Der Planervertrag

  • Was muss beim Abschluss eines Planervertrages beachtet werden?
  • Wie lassen sich Streitigkeiten vermeiden?

Das Honorar

  • Wie kann ein auskömmliches Honorar vereinbart werden?
  • Kann das Honorar gesichert werden?

Die Planerleistung

  • Wird das Honorar bei Bauzeitverzögerungen angepasst?
  • Wie werden Planungsänderungen vergütet?

Zertifizierung

  • Die Architektenkammer Baden-Württemberg hat das Seminar mit 8 Unterrichtsstunden anerkannt.
  • Die Architektenkammer Berlin hat das Seminar mit 8 Unterrichtseinheiten anerkannt.
  • Die Architektenkammer Brandenburg hat das Seminar anerkannt.
  • Die Architektenkammer Bremen hat das Seminar mit 8 Fortbildungspunkten anerkannt.
  • Die Architektenkammer Hessen hat das Seminar mit 8 Fortbildungspunkten im anerkannt. 
  • Die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern hat das Seminar mit 8 Fortbildungspunkten anerkannt.
  • Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat das Seminar mit 8 Unterrichtsstunden anerkannt. 
  • Die Architektenkammer Niedersachen schließt sich der Anerkennung durch die Architektenkammer Bremen an.
  • Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz hat das Seminar mit 8 Unterrichtsstunden anerkannt.
  • Die Architektenkammer des Saarlandes hat das Seminar mit 8 Fortbildungspunkten anerkannt.
  • Die Architektenkammer Sachsen wird das Seminar in Berlin anerkennen.
  • Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein hat das Seminar mit 8 Unterrichtseinheiten anerkannt.
  • Die Architektenkammer Thüringen hat das Seminar mit 8 Fortbildungsstunden anerkannt.
  • Die Ingenieurkammer Bayern hat das Seminar ingenieurtechnisch mit 8 Punkten anerkannt.
  • Die Ingenieurkammer Hessen hat das Seminar mit 8 Unterrichtseinheiten (nicht Wärmeschutz) anerkannt. 
  • Die Ingenieurkammer Nordrhein-Westfalen hat das Seminar mit 8 Fortbildungspunkten anerkannt.
  • Die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz hat das Seminar mit 8 Punkten anerkannt. 

Termine

Termin

Niederlassung

 

17.10.2023

Münster

Zur Anmeldung

16.11.2023

Berlin/Charlottenburg

Zur Anmeldung