Das Recht der Architekt/-innen und Ingenieur/-innen – vor allem das Honorarrecht – bleibt in Bewegung. Die neue HOAI ist seit 2021 in Kraft. Viele Bauvorhaben werden aber noch mit Planerverträgen abgewickelt, die unter der alten HOAI 2013 geschlossen worden sind. Spätestens seit dem Urteil des BGH vom 2.6.2022 (VII ZR 174/19) ist die Unterscheidung zwischen HOAI 2013 und HOAI 2021 wichtiger als angenommen.
Das Seminar vermittelt den Teilnehmenden die Grundlagen der HOAI 2021 im Unterschied zur HOAI 2013. Sie erhalten von einem erfahrenen Architektenanwalt viele praktische Tipps zur Gestaltung von Planerverträgen, zur Optimierung des Honorars und zur Vermeidung von Haftungsfällen.
Zielgruppe: Architektinnen/Architekten, Bauingenieurinnen/Bauingenieure, Generalplaner/-innen
Teilnehmerzahl: max. 16 Personen
Referent: Christoph Stähler
Dauer: 09:00 bis 16:00 Uhr
Seminargebühr: 190,00 € zzgl. MwSt.
Der Planervertrag
Das Honorar
Die Planerleistung
Termin |
Niederlassung |
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17.10.2023 |
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16.11.2023 |