4.1 Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Für die Verarbeitung der im Rahmen des Wettbewerbs eingereichten personenbezogenen Daten ist die Brillux GmbH & Co. KG, Weseler Str. 401, 48163 Münster verantwortlich. Bitte beachten Sie, dass jede teilnehmende Schule bzw. die für die Teilnahme verantwortliche Person vorab selbst dafür Sorge zu tragen hat, dass Videodaten und sonstige personenbezogene Daten der Teilnehmenden verarbeitet werden dürfen. Im Regelfall muss dafür vorab von sämtlichen Beteiligten eine entsprechende Einwilligung eingeholt werden. Bei minderjährigen Teilnehmenden ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten einzuholen. Brillux verarbeitet die eingereichten Daten anschließend zur Durchführung des Wettbewerbs (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO, Vertragsanbahnung) und für Marketing-Zwecke (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit f. DSGVO, berechtigte Unternehmensinteressen). Eingereichte Videos werden ggf. auf unseren Webseiten veröffentlicht und für die Dauer der Veröffentlichung gespeichert. Im Übrigen speichern wir personenbezogene Daten für die Dauer des Wettbewerbs.
Nach den gesetzlichen Vorschriften haben Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, das Recht auf Auskunft über diese Daten (Art. 15 DSGVO) und in bestimmten Fällen das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO). Sie haben zudem das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO). Weitere Informationen zum Datenschutz und die Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten finden Sie unter https://www.brillux.de/datenschutz/.
4.2. Zustimmung zur Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen
Im Falle eines Gewinns verpflichtet sich die Schule, von den Erziehungsberechtigten aller teilnehmenden Schülerinnen und Schüler eine schriftliche Zustimmungserklärung einzuholen. Diese Zustimmung erlaubt dem Veranstalter, am Veranstaltungstag Bild- und Tonaufnahmen der Schülerinnen und Schüler vor Ort zu erstellen und diese über die Kommunikationskanäle des Veranstalters zu veröffentlichen. Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte keine Zustimmung erteilen, können nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Der Veranstalter stellt ein entsprechendes Formular zur Verfügung.