- Die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie ist bei der Dämmmaßnahme älter als 10 Jahre.
- Die Immobilie befindet sich in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum.
- Die Dämmarbeiten wurden nach dem 31.12.2019 begonnen und werden vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sein.
- Die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden eingehalten.
- Die vorgeschriebenen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte – bei Außenwand 0,20 W/(m²K)) wurden berücksichtigt.
- Das Fachunternehmen bestätigt die Einhaltung aller Voraussetzungen in einer nach vorgeschriebenem Muster erstellten Bescheinigung.
- Die beglichene Rechnung inklusive der Adresse der Immobilie liegt in deutscher Sprache vor.
- Diese steuerliche Förderung für die Wärmedämmung ist nicht mit den Programmen des BEG kombinierbar.



