Gut zu wissen für Ihre Kundschaft: Die nachträgliche Wärmedämmung für selbstgenutztes Wohneigentum wird steuerlich gefördert. Ganze 20 % (bis maximal 40.000 Euro) können bei der Einkommensteuererklärung über drei Jahre verteilt geltend gemacht werden. Aber nur, wenn ein Fachunternehmen die Arbeiten ausführt. Und da kommen Sie ins Spiel! Und wenn zusätzlich auch ein Energieberater in Anspruch genommen wird, gibt’s noch mehr vom Staat. Wir finden, das sind gute Argumente, um über Wärmedämmung zu sprechen!
Die Steuerermäßigung kann – verteilt über drei Jahre – für eine oder mehrere Einzelmaßnahmen in Anspruch genommen werden und ist erstmals im Jahr des Abschlusses der Sanierung ganz einfach über die jährliche Steuererklärung ohne aufwändige Beantragung anrechenbar. Die Förderung für die Hausdämmung ist nicht vom Steuersatz (und somit nicht vom jeweiligen Einkommen) abhängig, so dass Eigentümer aller Gehaltsklassen davon profitieren können. Folgende Voraussetzungen gelten:
Besser informieren, besser beraten: der Brillux Suchassistent für kompetente Energieberatungen in Ihrer Nähe.