Einführung in das neue Bauvertragsrecht
- Was geblieben ist – was sich geändert hat.
- Was ist von der VOB/B geblieben?
- Was sich in der Baupraxis bereits geändert hat.

Seit dem 01.01.2018 gilt das neue Bauvertragsrecht. Die neuen Regelungen haben gravierende Konsequenzen in der Praxis – gerade auch für Bauverträge unter Einbeziehung der VOB/B. Aber mit dem neuen Bauvertragsrecht nicht genug: Der Bundesgerichtshof hat mit mehreren Urteilen in 2017 und 2018 in wesentlichen Punkten seine bisherige Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben. Diese Rechtsprechung betrifft Regelungen, die im Bauvertragsrecht nicht neu geregelt worden sind. Unveränderte Vorschriften werden neu ausgelegt.
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