Logo Brillux
Dämmen heißt sparen

Fördermittel für Wärmedämmung auf einen Blick

Klar ist: Wenn eine Immobilie wärmegedämmt wird, kostet das natürlich erstmal. Doch stehen Hausbesitzer/-innen mit den Kosten nicht allein da. Bei der Dämmung von Neubauten und auch bei der nachträglichen Wärmedämmung für selbst genutztes Wohneigentum gibt es Förderung von Bund, Ländern und Kommunen. Auf diese Weise können Hausbesitzer:innen das Klima schonen und von den zahlreichen weiteren Vorteilen einer Wärmedämmung profitieren, ohne den eigenen Geldbeutel zu sehr zu belasten

Mehr Vorteile gehen nicht:
  • Höhere Tilgungs- und Investitionszuschüsse für Effizienzhaus-Sanierungen und Einzelmaßnahmen (max. 40 %) Höherer maximaler Kreditbetrag bei Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus (Kosten in Höhe von maximal 120.000 € förderfähig; die KfW Effizienzhaus-Förderung muss vorab beantragt werden.)
  • Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.
  • Man profitiert bei Krediten von niedrigen Zinsen (0,75 %) und einer langen Zinsbindung von 10 Jahren.
  • Für Planung, Baubegleitung und Abnahme muss eine Energieberatung beauftragt werden, für dessen Kosten man jedoch ebenfalls einen Zuschuss von 50 % (max. 4.000 €) beantragen kann.
  • Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Energieniveau, das die Immobilie nach der Sanierung erreicht.

Welche Förderungen gibt es eigentlich?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die BEG ist für Teil- oder Vollsanierungen für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude sowie bei Neubau und Ersterwerb gedacht. Aktuell ist allerdings nur die Zuschussvariante für Einzelmaßnahmen in der Sanierung möglich.

    Familie vor Haus

    Die Bundesförderung für effiziente Gebäude mit Einzelmaßnahmen (BEG EM)

    Die BEG EM ist speziell für Wohnungsbaugenossenschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften gedacht und fördert einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen im Altbau, so auch an der Gebäudehülle. Es gibt unter anderem Fördermittel für Fassadendämmung bzw. die Dämmung von Außenwänden, sowie das Dämmen von Geschossdecken und Bodenflächen. Bei der BEG EM Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss oder einen Kredit mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss:

    • Pro Kalenderjahr sind je Wohneinheit bis zu 60.000 € Gesamtinvestitionssumme in energieeffiziente Einzelmaßnahmen förderfähig, entsprechend einem Zuschuss von bis zu 15.000 €. Maßnahmen an der Gebäudehülle werden mit einem Fördersatz von 20 % gefördert. Die Investition in eine beliebige Einzelmaßnahme muss stets höher sein als 2.000 €.
    • Zusätzlich fördert die BEG EM Umfeldmaßnahmen mit, die bei der energetischen Sanierung notwendig werden: Bei einer Fassadendämmung sind z. B. auch die Kosten für die Einrichtung der Baustelle, die Gerüststellung sowie Beiputz- und Anstricharbeiten förderfähig.
    • Einen zusätzlichen Förderbonus von 5 % und damit eine 25%ige Förderung erhält, wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlegt. Die Kosten für diesen Fahrplan werden wiederum gefördert – mit 80 % der Kosten und maximal 1.300 € für Einfamilien- und 1.700 € für Mehrfamilienhäuser.
    • Der Antrag für eine Förderung für Hausdämmungen nach BEG EM muss gemeinsam mit einer Energieeffizienz-Fachpersonvor Baubeginn eingereicht und bewilligt werden. Eine Energieberatung in Ihrer Nähe finden Sie mit dieser Suchfunktion: www.brillux.de/zielgruppen/wohnungswirtschaft/energieberater
    • Hier geht es zu den Förderanträgen der BEG EM und detaillierten Informationen für Zuschüsse: www.bafa.de bzw. für Kredite: www.kfw.de

    Die Effizienzhaus-Förderung nach BEG WG (Bundesförderung für effiziente Gebäude für Wohngebäude)

    Seit dem 1.7.2021 ist die BEG WG in Kraft. Sie kann von privaten und gewerblichen Immobilienbesitzenden oder –kaufenden genutzt werden. Gefördert wird mit diesem Programm sowohl die energieeffiziente Vollsanierung von Bestandswohngebäuden als auch deren Neubau und Erwerb. Ziel ist die Erreichung eines Effizienzhaus-Niveaus. BEG-Fördermittel für die Hausdämmung sind u. a. für Dämmmaßnahmen an der Fassade, an Kellerdecken und Dachböden erhältlich. Die Förderung kann in Form von einem nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss oder einem Kredit mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss genutzt werden.

    • Bis zu 120.000 € energetisch relevante Investitionskosten können pro Wohneinheit gefördert werden. Der Höchstbetrag steigt auf 150.000 € pro Wohneinheit, wenn durch die Maßnahmen die optimalen Effizienzhaus-Klassen EE, NH oder 40 Plus erzielt werden.
    • Der Fördersatz ist ebenfalls abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Klasse. Er staffelt sich bei der Modernisierung von Wohngebäuden von 25 % (für die Effizienzhausklasse Denkmal) in vielen Zwischenschritten bis zu 45 % in der Effizienzhausklasse 40. Bei Erreichen der Effizienzhaus EE-Klasse erhöht sich der jeweils anzusetzende Wert um zusätzliche 5 %. Bei Neubauvorhaben werden entsprechend zwischen 15 und 25 % Fördersatz gewährt. Der Bonus für die Erzielung einer Effizienzhaus EE- oder NH-Klasse beträgt hier zusätzliche 2,5 %.
    • Weitere 5 % mehr Fördersatz erhält, wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlegt. Die Kosten für diesen Fahrplan unterstützt der Bund mit 80 % und maximal 1.300 € für Einfamilien- sowie 1.700 € für Mehrfamilienhäuser.
    • Außer den energetischen Maßnahmen bezieht die BEG WG außerdem Umfeldmaßnahmen mit ein, die bei ihrer Durchführung anfallen. Dazu zählen bei einer Dämmung beispielsweise auch die Kosten für Baustelleneinrichtung, Gerüststellung oder Beiputz- und Anstricharbeiten.
    • Für die Antragsstellung ist zwingend die Einbeziehung einer Energieeffizienz-Fachkraft erforderlich. Der Baubeginn kann erst erfolgen, wenn der Antrag bewilligt worden ist. Den Weg zu Energieberatungen vor Ort weist Ihnen dieses Online-Tool
    • Den Förderantrag für die Kredit- oder Zuschussvariante stellen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle www.bafa.de. Dort werden alle Einzelheiten ausführlich aufgeführt.

    BEG Effizienzhaus-Förderung für Nichtwohngebäude

    Die BEG schließt auch die energieeffiziente Ausgestaltung von Nichtwohngebäuden in ihren Förderrahmen ein. Alle Konditionen sind unter dem sogenannten BEG NWG zusammengefasst. Gern informieren wir Sie auch hierzu in einer persönlichen Beratung.

    Hand an der Wand und Wasserwaage

    Dämmen mit System

    Auf engstem Raum, bei erhöhtem Brandschutz oder kostengünstig und variabel in der Schlussbeschichtung: Unsere drei WDV-Systeme von Brillux bringen jedes Dämmvorhaben voran.

    Niederlassungssuche

    Unsere Niederlassungen

    Wir sind immer da, wo Sie uns brauchen

    Brillux ist immer in Ihrer Nähe. Mit über 12.000 Produkten und unserem gesamten Know-how. Finden Sie Ihre Niederlassung!

    Mann und Frau wählen Material aus

    Materialothek

    Unzählige Kombinationsmöglichkeiten

    Egal welcher Farbton, welches Material oder ob für Wände, Böden oder Fassaden: in unserer Materialothek finden Sie alle bei uns erhältlichen Farbtöne. Los geht`s!