- Wann liegt ein Nachtrag vor, von dem der Planer zusätzliches Honorar verlangen kann?
- Wie muss der Planer den Nachtrag dokumentieren?
- Wie berechnet sich das zusätzliche Honorar?

Architekten- und Ingenieurrecht aktuell
Der Fokus dieses Seminars liegt auf dem Nachtragsmanagement im Planervertrag. Jeder weiß, dass kein Haus so gebaut wird, wie es geplant worden ist. Nachträge sind tägliche Praxis. Architekt/-innen und Ingenieur/-innen werden häufig mit Nachträgen von bauausführenden Unternehmen konfrontiert. Sie selbst aber sind bei Honorarnachträgen oftmals zurückhaltend, obwohl den Planer/-innen bei geänderten oder weiteren Leistungen ein zusätzliches Honorar zusteht.
Um dieses erfolgreich durchzusetzen, ist es entscheidend, Nachträge im Planervertrag professionell zu managen. In dem Seminar werden konkrete Vorschläge und Handlungsanleitungen gegeben, um die Möglichkeiten zur Optimierung von Nachträgen im Planervertrag auszuschöpfen.
Details
- ZielgruppeArchitekten und Ingenieure
- ThemaArchitektur
- Teilnehmerzahlmax. 16 Personen
- FormatSeminar
- Dauer09:00 bis 16:00 Uhr
- Teilnahmegebühr190,00 € zzgl. MwSt.
- ReferentChristoph Stähler
Inhalte
Zertifizierung
Wir beantragen für alle unsere Seminare die Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung bei den jeweiligen Architektenkammern. Die Rückmeldungen der einzelnen Kammern werden sukzessive nachstehend veröffentlicht:
- Architektenkammer Baden-Württemberg: 8 Unterrichtsstunden
- Architektenkammer Berlin: 8 Unterrichtseinheiten
- Brandenburger Architektenkammer: 8 Unterrichtseinheiten
- Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen: 8 Unterrichtseinheiten
- Architektenkammer Hamburg: Grundsätzlich anerkannt nach § 5 Absatz 1 Satz1 der Fortbildungssatzung der Hamburgischen Architektenkammer
- Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen: schließt sich der Anerkennung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalens an
- Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern: 7 Fortbildungspunkte
- Architektenkammer Niedersachsen: schließt sich der Anerkennung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalens an
- Architektenkammer Nordrhein-Westfalen: 8 Punkte
- Architektenkammer Rheinland-Pfalz: 8 Unterrichtsstunden
- Architektenkammer Sachsen: schließt sich der Anerkennung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalens an
- Architektenkammer Sachsen-Anhalt: 8 Unterrichtseinheiten
- Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein: anerkannt
- Architektenkammer Thüringen: 8 Fortbildungsstunden
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