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3D Bild von kleinen Holzhäusern

Fit im Vergaberecht

Das Vergaberecht hält für Architekten und Architektinnen zwei unterschiedliche Blickwinkel und viele Besonderheiten bereit. Einerseits nehmen sie die Rolle des Bieters ein, wenn sie den Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers akquirieren möchten. Andererseits unterstützen sie den öffentlichen Auftraggeber bei den Bauvergaben an die ausführenden Unternehmer. Unabhängig davon können sich haftungsträchtige Besonderheiten ergeben, wenn für die Finanzierung auch Fördermittel eingesetzt werden. Das Seminar vermittelt praxisorientiert das notwendige Rüstzeug für beide Perspektiven und stärkt die Kompetenz, sich souverän um öffentliche Aufträge zu bewerben.

Details

  • ZielgruppeArchitekten und Ingenieure
  • ThemaArchitektur
  • Teilnehmerzahlmax. 16 Personen
  • FormatSeminar
  • Dauer1 Tag von 09:00-16:00 Uhr
  • Teilnahmegebühr190,00 € zzgl. MwSt.
  • ReferentChristian Siebert

Lernziel

Sie erwerben fundiertes Wissen zu wichtigen vergaberechtlichen Knackpunkten. Bei der Beauftragung von Planungsleistungen gilt es, die Chancen auf den Auftrag zu erhöhen. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der gelebten Wirklichkeit der Architekten und Architektinnen im Zuge der Vergaben an die ausführenden Unternehmen. Lernen Sie zukünftig besondere, zur Haftung führende Fallstricke zu vermeiden, weil Sie sich die vergaberechtlichen Probleme bei der Beauftragung von Bauleistungen bewusst gemacht haben.

Inhalte

Teil 1: Die Vergabe von Planungsleistungen

  • Welches Vergaberegime gilt genau?
  • Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV:
    • Teilnahmewettbewerb
    • Verhandlungsverfahren

Teil 2: Die Bauvergaben des öffentlichen Auftraggebers

  • Architektenvertragsrecht und Vergaberecht im Zuge der Bauvergaben

  • Besonderheiten in den Leistungsphasen 6, 7 und 8, insbesondere:
    • Grundsatz der losweisen Vergabe und Abweichungen
    • Produktvorgaben bzw. Leitfabrikate, Prüfung der Gleichwertigkeit und gesondertes Honorar
    • Bieterfragen und Angebotsfristen
    • Einzelne Schritte der Angebotsprüfung
    • Eignungsprüfung bei nicht präqualifizierten sowie bei präqualifizierten Bietern
    • Angebotsprüfung hinsichtlich unangemessen niedriger Preise
    • Nachforderung von Unterlagen
    • Prüfung von Nachträgen der ausführenden Unternehmen und gesondertes Honorar
    • Prüfung von Mengenmehrungen und -unterschreitungen
    • Prüfung von Preissteigerungsverlangen bzw. von Bauzeitennachträgen durch ausführende Unternehmen und gesondertes Honorar
    • Dokumentation des Vergabeverfahrens
  • Vergaberecht und Fördermittel:
    • Zuwendungsvergaberecht
    • Typische Probleme

Zertifizierung

Wir beantragen für alle unsere Seminare die Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung bei den jeweiligen Architektenkammern. Die Rückmeldungen der einzelnen Kammern werden sukzessive nachstehend veröffentlicht:

  • Architektenkammer Baden-Württemberg: 8 Unterrichtsstunden

  • Architektenkammer Berlin:

  • Brandenburger Architektenkammer: 8 Unterrichtseinheiten

  • Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen: 8 Unterrichtseinheiten

  • Architektenkammer Hamburg: Grundsätzlich anerkannt nach § 5 Absatz 1 Satz1 der Fortbildungssatzung der Hamburgischen Architektenkammer

  • Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen: schließt sich der Anerkennung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalens an

  • Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern: 7 Fortbildungspunkte

  • Architektenkammer Niedersachsen: schließt sich der Anerkennung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalens an

  • Architektenkammer Nordrhein-Westfalen: 8 Punkte

  • Architektenkammer Rheinland-Pfalz: 8 Unterrichtsstunden

  • Architektenkammer Sachsen: schließt sich der Anerkennung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalens an

  • Architektenkammer Sachsen-Anhalt: 8 Unterrichtseinheiten

  • Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein: anerkannt

  • Architektenkammer Thüringen: 8 Fortbildungsstunden

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