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3D Bild von kleinen Holzhäusern

Fit im Vergaberecht

Das Vergaberecht enthält für Architekten und Architektinnen zwei unterschiedliche Blickwinkel und viele Besonderheiten bereit. Einerseits nehmen sie die Rolle des Bieters ein, wenn sie den Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers akquirieren wollen. Andererseits unterstützen sie den öffentlichen Auftraggeber bei den Bauvergaben an die ausführenden Unternehmer. Unabhängig davon können sich haftungsträchtige Besonderheiten ergeben, wenn für die Finanzierung auch Fördermittel eingesetzt werden. Das Seminar vermittelt praxisorientiert das notwendige Rüstzeug für beide Perspektiven und stärkt die Kompetenz, sich souverän um öffentliche Aufträge zu bewerben. Denn wer um die vergaberechtlichen Knackpunkte bei der Beauftragung von Planungsleistungen weiß, hat die meisten Chancen auf den Auftrag. Und nur wer zusätzlich auch die vergaberechtlichen Probleme bei der Beauftragung von Bauleistungen kennt, kann besondere, zur Haftung führende, Fallstricke vermeiden.

Details

  • ZielgruppeArchitekten und Ingenieure
  • ThemaArchitektur
  • Teilnehmerzahlmax. 16 Personen
  • FormatSeminar
  • Dauer1 Tag von 09:00-16:00 Uhr
  • Teilnahmegebühr190,00 € zzgl. MwSt.
  • ReferentChristian Siebert

Inhalte

Teil 1: Die Vergabe von Planungsleistungen

  • Welches Vergaberegime gilt genau?
  • Wann darf davon abgewichen werden, die Architektenleistung selbstständig zu vergeben?
  • Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV:
    • der Teilnahmewettbewerb, insbesondere Eignungsprüfung und Auswahlentscheidung
    • das Verhandlungsverfahren, insbesondere Wertungskriterien und Verhandlungsgespräche mit Präsentationen

Teil 2: Die Bauvergaben des öffentlichen Auftraggebers

  • Pflichten der Architekten und Vergaberecht im Zuge der Bauvergaben:
    • übergreifende Thematiken
    • Besonderheiten in den Leistungsphasen 6, 7 und 8
  • Vergaberecht und Fördermittel

Zertifizierung

Wir beantragen für alle unsere Seminare die Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung bei den jeweiligen Architektenkammern. Die Rückmeldungen der einzelnen Kammern werden sukzessive nachstehend veröffentlicht:

  • Architektenkammer Baden-Württemberg: 8 Unterrichtsstunden

  • Architektenkammer Berlin:

  • Brandenburger Architektenkammer: 8 Unterrichtseinheiten

  • Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen: 8 Unterrichtseinheiten

  • Architektenkammer Hamburg: Grundsätzlich anerkannt nach § 5 Absatz 1 Satz1 der Fortbildungssatzung der Hamburgischen Architektenkammer

  • Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen:

  • Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern: 7 Fortbildungspunkte

  • Architektenkammer Niedersachsen:

  • Architektenkammer Nordrhein-Westfalen: 8 Punkte

  • Architektenkammer Rheinland-Pfalz:

  • Architektenkammer des Saarlandes:

  • Architektenkammer Sachsen:

  • Architektenkammer Sachsen-Anhalt:

  • Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein:

  • Architektenkammer Thüringen:

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