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ein Mann, der vor einer Gruppe von Menschen präsentiert

Die Erfolgspräsentation im VgV-Verfahren

Der Erfolg in VgV-Verfahren entscheidet sich nicht selten in der Verhandlungsphase. Wie hinterlassen Sie daher bei der Jury einen nachhaltig überzeugenden Eindruck? Wie steigern Sie über einen ausgewogenen Mix an Emotionen, professionellem Auftreten und dem Aufbau von Spannung die Aufmerksamkeit? Auf diese und viele weitere Fragen erhalten Sie in diesem Seminar Antworten und setzen sich differenziert mit Inhalten und Präsentationsgestaltungen auseinander. Lernen Sie, sich passender Techniken, Grafiken und Medien zu bedienen, um aus Ihrem Auftritt vor Jurys, Bauherren, Mitarbeitern oder anderen Gremien einen Erfolg zu generieren. Erhalten Sie Einblicke in den Aufbau und die Umsetzung einer erprobten Erfolgspräsentation. Nutzen Sie diese Chance für eine Überprüfung Ihrer Präsentationen und zur Umsetzung einer mit Expertenwissen abgerundeten eigenen Vortragsversion.

Details
  • ZielgruppeArchitekten und Ingenieure
  • ThemaArchitektur
  • Teilnehmerzahlmax. 16 Personen
  • FormatSeminar
  • Dauer09:00 bis 16:00 Uhr
  • Teilnahmegebühr190,00 € zzgl. MwSt.
  • ReferentHorst W. Keller

Inhalte

  • Grundlagen einer erfolgreichen Präsentation
  • Von der Strategie über die Planung bis zur Umsetzung
  • Medien einer eindrucksvollen Visualisierung
    • mit Darstellungstechniken, z. B. Übergänge, Animationen, Bilder, Farben, Fonts, Wording
    • mit spannungsvollen Tricks, z. B. Emotionen, Büro- und Teamvorstellung, Referenzen und Managementstandards
  • Moderation und Störungsmanagement
  • Absicherung durch professionelle Vorbereitung
  • Tipps aus der Praxis (Best Practice)

Zertifizierung

Wir beantragen für alle unsere Seminare die Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung bei den jeweiligen Architektenkammern. Die Rückmeldungen der einzelnen Kammern werden sukzessive nachstehend veröffentlicht:

  • Architektenkammer Baden-Württemberg:

  • Architektenkammer Berlin:

  • Brandenburger Architektenkammer:

  • Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen:

  • Architektenkammer Hamburg: Grundsätzlich anerkannt nach § 5 Absatz 1 Satz1 der Fortbildungssatzung der Hamburgischen Architektenkammer

  • Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen:

  • Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern:

  • Architektenkammer Niedersachsen:

  • Architektenkammer Nordrhein-Westfalen:

  • Architektenkammer Rheinland-Pfal:

  • Architektenkammer des Saarlandes:

  • Architektenkammer Sachsen:

  • Architektenkammer Sachsen-Anhalt:

  • Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein:

  • Architektenkammer Thüringen:

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