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Visuelle Barrierefreiheit orangene Wand und Holzbank

Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Seheinschränkungen

Visuelle Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und im Verkehrsraum von Wohngebäuden

Mit steigendem Alter steigt auch die Wahrscheinlichkeit von Seheinschränkungen. Die Relevanz visueller Barrierefreiheit steht angesichts einer immer älter werdenden Bevölkerung außer Frage und zieht in allen öffentlichen Gebäuden ein Umdenken nach sich. Sie als Planer stehen vor der Herausforderung, eine neue Raumästhetik mit maximaler Erkennbarkeit aller raumwirkenden Elemente für alle Nutzer zu entwickeln. In diesem Webinar lernen Sie die wichtigsten Eckpunkte einer visuell barrierefreien Gestaltung kennen.

    Details

    • ZielgruppeArchitekten und Ingenieure
    • ThemaArchitektur
    • Teilnehmerzahlmax. 90 Personen
    • FormatWebinar
    • Dauer90 Minuten
    • Teilnahmegebühr25,00 € zzgl. MwSt.
    • Die Veranstaltung findet über Microsoft Teams statt.Die Veranstaltung findet über Microsoft Teams statt.

    Inhalt

    • Welche visuellen Barrieren gibt es – und wie wirken sie sich auf Orientierung und Sicherheit aus?
    • Was fordert die DIN 18040 zur visuellen Barrierefreiheit konkret?
    • Wie verändern altersbedingte Seheinschränkungen den Blick auf die Welt?
    • Barrierefrei planen heißt kontrastreich planen: Kontraste nach DIN 32975 im Planungsalltag
    • praktische Umsetzung: Hellbezugswerte, Leuchtdichtekontrast und der Einsatz des Brillux Kontrastrechners

    Zertifizierung

    Wir beantragen für alle unsere Webinare die Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung bei den jeweiligen Architektenkammern. Die Rückmeldungen der einzelnen Kammern werden sukzessive nachstehend veröffentlicht:

    • Architektenkammer Baden-Württemberg: 1 Unterrichtsstunde
    • Architektenkammer Berlin: 2 Unterrichtseinheiten
    • Brandenburger Architektenkammer: 2 Unterrichtseinheiten
    • Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen: 2 Fortbildungspunkte
    • Architektenkammer Hamburg: Grundsätzlich anerkannt nach § 5 Absatz 1 Satz 1 der Fortbildungssatzung der Hamburgischen Architektenkammer
    • Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern: 2 Punkte
    • Architektenkammer Nordrhein-Westfalen: 2 Fortbildungspunkte
    • Architektenkammer Rheinland-Pfalz: 2 Unterrichtsstunden
    • Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein: 2 Unterrichtseinheiten
    • Architektenkammer Thüringen: 2 Fortbildungsstunden
    • Architektenkammer Sachsen - Anhalt: 2 Unterrichtseinheiten

    Melden Sie sich an

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