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Brillux Radio

Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Seheinschränkungen Visuelle Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und im Verkehrsraum von Wohngebäuden

Mit steigendem Alter steigt auch die Wahrscheinlichkeit von Seheinschränkungen. Die Relevanz visueller Barrierefreiheit steht angesichts einer immer älter werdenden Bevölkerung außer Frage und zieht in allen öffentlichen Gebäuden ein Umdenken nach sich. Sie als Planer stehen vor der Herausforderung, eine neue Raumästhetik mit maximaler Erkennbarkeit aller raumwirkenden Elemente für alle Nutzer zu entwickeln. In diesem Webinar lernen Sie die wichtigsten Eckpunkte einer visuell barrierefreien Gestaltung kennen.

Details

Zielgruppe: Architekten/Architektinnen, Planer/-innen und Bauingenieure/Bauingenieurinnen

Teilnehmerzahl: max. 100 Personen

Referentin: Andrea Schäfer

Dauer: 90 Minuten

Teilnahmegebühr: 25,00 € zzgl. MwSt.

Software: Die Veranstaltung findet über Microsoft Teams statt. 

Inhalte

  • Welche visuellen Barrieren gibt es – und wie wirken sie sich auf Orientierung und Sicherheit aus?
  • Was fordert die DIN 18040 zur visuellen Barrierefreiheit konkret?
  • Wie verändern altersbedingte Seheinschränkungen den Blick auf die Welt?
  • Barrierefrei planen heißt kontrastreich planen: Kontraste nach DIN 32975 im Planungsalltag
  • praktische Umsetzung: Hellbezugswerte, Leuchtdichtekontrast und der Einsatz des Brillux Kontrastrechners

Zertifizierung

Das Webinar ist bei den unten stehenden Architektenkammern wie folgt als Fortbildungsveranstaltung zertifiziert:

  • Die Architektenkammer Baden-Württemberg hat die Veranstaltung mit 2 Unterrichtsstunden anerkannt.
  • Die Architektenkammer Berlin hat die Veranstaltung mit 2 Unterrichtsstunden anerkannt.
  • Die Architektenkammer Brandenburg hat die Veranstaltung anerkannt.
  • Die Architektenkammer Bremen hat die Veranstaltung mit 2 Unterrichtsstunden anerkannt.
  • Die Architektenkammer Hamburg hat die Veranstaltung grundsätzlich anerkannt nach § 5 Absatz 1 Satz1 der Fortbildungssatzung der Hamburgischen Architektenkammer.
  • Die Architektenkammer Hessen hat die Veranstaltung mit 2 Unterrichtsstunden anerkannt.
  • Die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern hat die Veranstaltung mit 2 Unterrichtsstunden anerkannt.
  • Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat die Veranstaltung mit 2 Unterrichtsstunden anerkannt.
  • Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz hat die Veranstaltung mit 2 Unterrichtsstunden anerkannt.
  • Die Architektenkammer des Saarlandes hat die Veranstaltung mit 2 Fortbildungspunkten anerkannt.
  • Die Architektenkammer Sachsen hat die Veranstaltung anerkannt.
  • Die Architektenkammer Schleswig-Holstein hat die Veranstaltung mit 2 Unterrichtsstunden anerkannt.
  • Die Architektenkammer Thüringen hat die Veranstaltung mit 2 Unterrichtsstunden anerkannt.

Anmeldung

Neue Termine finden Sie ab Juli 2024 hier.