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Gesetze - Deklaration - Fachterminologie Einführung in den Denkmalschutz

Erhalt, Wiederaufbau oder Sanierung von Denkmalbauten sind für Sie bislang Randaufgabe? Sie wünschen sich eine verbesserte Expertise, wenn Denkmalbehörden, Städte oder private Bauträger mit diesen Projekten an Sie herantreten? Im Seminar „Einführung in den Denkmalschutz“ vertiefen Sie Ihre Kenntnisse zu Denkmalrecht, den Fachtermini der Denkmalpflege, zu Fördermöglichkeiten bis hin zu Tipps und praktischen Hinweisen zum Umgang mit Denkmalen.

Details

Zielgruppe: Architektinnen/Architekten, Bauingenieurinnen/Bauingenieure, Generalplaner/-innen

Teilnehmerzahl: max. 16 Personen

Referenten: Jan Ermel, Deutsche Stiftung Denkmalschutz

Tagesablauf: 1 Tag von 09:00-17:00 Uhr

Seminargebühr: 190,00 € zzgl. MwSt.

Inhalte

Denkmalrecht

  • Entwicklung des Denkmalrechts
  • Denkmalwürdigkeit, Denkmalfähigkeit
  • zuständige Behörden
  • Beispiele aus der Denkmal-Praxis

 

Juristische Fachtermini

  • Definition von Denkmalen und Denkmalkategorien
  • Denkmalschutz und Denkmalpflege
  • Denkmalwertkategorien

 

Fördern und fordern

  • Welche Pflichten haben Eigentümer und Planer?
  • Förderungen (steuerrechtliche Vorteile, direkte Förderungen)
  • Beispiele abgeschlossener Fördermaßnahmen

 

 

Fachworte aus der wissenschaftlichen Arbeit mit und an Denkmalen

  • historische Bauforschung
  • Inventarisation und Dokumentation
  • naturwissenschaftliche Methoden

 

Begrifflichkeiten aus dem praktischen Umgang mit Denkmalen

  • Konservierung/Instandsetzung – Sanierung/Restaurierung/ Rekonstruktion/Wiederaufbau sowie Translozierung
  • technische Instandsetzung bspw. energetische Ertüchtigung
  • Baumaterialien in der Baudenkmalpflege 

 

Übung zur Terminologie und Abschlussdiskussion

Zertifizierung

  • Die Architektenkammer Baden-Württemberg hat das Seminar mit 8 Unterrichtstunden anerkannt.
  • Die Architektenkammer Berlinhat das Seminar mit 8 Unterrichtseinheiten anerkannt.
  • Die Architektenkammer Brandenburg hat das Seminar anerkannt.
  • Die Architektenkammer Bremen hat das Seminar mit 8 Fortbildungspunkten anerkannt.
  • Die Architektenkammer Hamburg hat das Seminar grundsätzlich anerkannt nach § 5 Absatz 1 Satz1 der Fortbildungssatzung der Hamburgischen Architektenkammer.
  • Die Architektenkammer Hessen hat das Seminar mit 8 Fortbildungspunkten anerkannt.
  • Die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern hat das Seminar mit 8 Fortbildungspunkten anerkannt.
  • Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat das Seminar mit 8 Unterrichtsstunden anerkannt.
  • Die Architektenkammer Niedersachen schließt sich der Anerkennung durch die Architektenkammer Bremen an.
  • Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz hat das Seminar mit 8 Unterrichtsstunden anerkannt.
  • Die Architektenkammer des Saarlandes hat das Seminar mit 8 Fortbildungspunkten anerkannt.
  • Die Architektenkammer Sachsen haben wir nicht angefragt. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
  • Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein hat das Seminar mit 8 Unterrichtseinheiten anerkannt.
  • Die Architektenkammer Thüringen hat das Seminar mit 8 Fortbildungsstunden anerkannt.

Termine

Neue Termine finden Sie ab November 2024 hier.